Psychiatrie

Der Begriff ist aus den griechischen Wörtern ψυχὴ (psyche) für „Seele“ und ἰατρός (iatrós) für „Arzt“ zusammengesetzt.
Psychiatrie könnte man also übersetzen als (fach)ärztliche Seelenheilkunde.

Damit grenzt sie sich auch ab von der Psychologie, deren Ausübung weder eine allgemeine ärztliche, noch eine zusätzliche fachärztliche Ausbildung beinhaltet.

Das ursprüngliche Gebiet „Nervenheilkunde“ teilte sich in die Psychiatrie und Neurologie. Mit zunehmender Akzeptanz und Entwicklung der Psychotherapie – ab ca. der 1960iger Jahre – wurde die Psychotherapie als Methode zunehmend in der Psychiatrie integriert.
Seit ca. Mitte der 1990iger Jahre ist es Standard, dass Psychiater auch eine Psychotherapieausbildung absolviert haben.

Geistig- psychische Funktionen sind unmittelbare Leistungen des Gehirns.
Sie sind immer präziser lokalisierbar an konkreten Orten im Gehirn und deren Vernetzungen untereinander.

Werden diese organmedizinischen Entsprechungen ( bzw. Hirnbestandteile) von geistigen und psychischen Strukturen gestört oder beschädigt, so hat dies Auswirkungen auf geistige  und psychische Leistungen.

Während die Struktur und Funktionsweise der meisten Organe seit ca. 200 Jahren durch Forschung und medizinischen Fortschritt immer besser verstanden und behandelbar sind, so verzeichnen wir einen erheblichen Erkenntnisgewinn in der Psychiatrie und Neurologie erst seit wenigen Jahrzehnten. Neue komplexe Untersuchungstechniken erlauben es, das arbeitende Nervensystem und damit auch den organischen Träger von geistigen und psychischen Funktionen in seiner ganzen räumlichen Ausdehnung und in seinen organischen Wechselbeziehungen zu untersuchen, 

ohne ihn zu beschädigen.

Die Fortschritte in Neurologie und Psychiatrie sind insbesondere seit den 1980iger Jahren ganz erheblich.
Beispielsweise wurde die Kernspintomographie ab ca. 1985 im deutschen Gesundheitswesen eingeführt. 

Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden gute MRT Geräte „preisgünstig“ und dadurch flächendeckend in Deutschland verbreitet.
Aufwändiger ist allerdings die Ausbildung von Fachärzten für Neuroradiologie, ohne die man in Neurologie und Psychiatrie viele Informationen aus den gewonnen MRT- Untersuchungen nicht herausarbeiten lassen kann.

Gerade in der ambulanten neurologischen und psychiatrischen Behandlung erbringt die Untersuchung durch einen Facharzt der Neuroradiologie überlegene Zusatzinformationen. Diese ermöglichen es oft dem Neurologen und Psychiater erfolgreicher zu behandeln.

Damit dies gelingt, sollte zunächst der Neurologe oder Psychiater klinisch und zusatzdiagnostisch (Labor, EEG sowie anderen technische und psychometrische Verfahren) untersuchen und die Arbeits- bzw. Verdachtsdiagnose dem Neuroradiologen mitteilen. Dieser kann dann erst die richtigen aus seinen vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten seiner Geräte auswählen und der interessierenden Fragestellung zielgenau nachgehen. Mit seiner besonders geschulten Interpretationsfähigkeit hilft er dann oft entscheidend weiter.

Es ist also nicht zielführend, zuerst ins Kernspin (MRT) oder CT zu gehen und dann erst zum Neurologen / bzw. Psychiater.

Die Kinder-  und Jugendpsychiatrie ist ein eigenes Fachgebiet mit einer eigenen Facharztausbildung. Psychisch Kranke mit einem Alter von unter 18 Jahren werden obligat in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt. Bis zu einem Alter von 21 Jahren kann in bestimmten Fällen kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt werden. In unserer Praxis wird also nicht kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt.