Psychisch Kranke mit einem Alter von unter 18 Jahren werden fachärztlich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt.
In bestimmten Fällen kann diese Behandlung verlängert werden bis zu einem Alter von 21 Jahren.
Dies gilt auch für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.
In unserer Praxis können Kinder nicht im Sinne der Richtlinienpsychotherapie behandelt werden.
In ganz wenigen Ausnahmefällen haben wird kurz vor dem Beginn des 18ten Lebensjahr mit einer Psychotherapie begonnen.
Dies entspricht der Regelung für den Übergang zwischen Jugend – und Erwachsenenalter.
Im Auftrag und in Kooperation mit behandelnden Psychotherapeuten und Ärzten prüfen wir bisweilen die Indikation der Verordnung von Medikamenten.
Lindenstraße 3 bis 4
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(Versorgungsregion: Landkreise Ahrweiler und Cochem-Zell sowie die Verbandsgemeinden
Andernach, Mendig, Pellenz, Vordereifel und die Stadt Mayen im Landkreis Mayen-Koblenz)
Lindenstraße 3 bis 4
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(Versorgungsregion: Landkreise Ahrweiler und Cochem-Zell sowie die Verbandsgemeinden
Andernach, Mendig, Pellenz, Vordereifel und die Stadt Mayen im Landkreis Mayen-Koblenz)
Am Carmen-Sylva-Garten 6 – 10
56564 Neuwied
(Versorgungsregion: Landkreis Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Bendorf, Maifeld, Rhens, Untermosel,
Vallendar, Weißenthurm im Landkreis Mayen-Koblenz und die kreisfreie Stadt Koblenz)
Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Leuzbacher Weg 21
57610 Altenkirchen
(Versorgungsregion: Landkreise Altenkirchen, Westerwaldkreis)
Kloster-Eberbach-Straße 4
65346 Eltville am Rhein
(Versorgungsregion: Rhein-Lahn-Kreis)
Mönchberg 8,
65589 Hadamar
0 64 33 ‐ 91 70
Schützenstr. 45
D-35039 Marburg
Telefon: 06421 58-66471 und 58-66472
Telefax: 06421 58-65667
E-Mail: kjp.mr@uk-gm.deUniversitätsklinikum
Frankfurt
Autismus Spektrum Störung / ADHS:
Universitätsklinikum Frankfurt
Deutschordenstrasse 50
60528 Frankfurt
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Autismus-Therapie und Forschungszentrum
Tel.: 069/6301-86364
Fax.: 069/6301-84139
Vanessa.vanderPlas@kgu.de
Differentialdiagnosen
Die Kernsymptome Aufmerksamkeitsstörung, motorische Unruhe sowie gesteigerte Impulsivität der
ADHS können ebenso auf anderen Störungen beruhen.
Eine Störung der Konzentration ist ein unspezifisches Symptom und tritt regelhaft bei vielen
psychischen Störungen wie z. B. Depression oder somatischen Erkrankungen wie z. B.
Absencenepilepsie oder Schilddrüsenerkrankungen auf.
Auch bei Angststörungen können Symptome der Unaufmerksamkeit Teil der Symptomatik sein.
Diese Beeinträchtigung in der Aufmerksamkeit entsteht allerdings aufgrund von Grübeln oder Besorgtheit und nicht durch leichte Ablenkbarkeit, wie es bei einer ADHS der Fall ist. Eine generelle Abneigung gegen Aufgaben, die Aufmerksamkeit erfordern, findet sich bei der Störung mit oppositionellem Trotzverhalten. Im Vordergrund der Störung mit oppositionellem Trotzverhalten stehen Feindseligkeit und Negativität, die nicht aus generellen
Schwierigkeiten, die Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten, resultieren und daher differentialdiagnostisch von einer ADHS abzugrenzen sind.
Auch bei spezifischen Lernstörungen können aufgrund von mangelndem Interesse, begrenzten Fähigkeiten (und daraus resultierender Frustration) sowie bei einer intellektuellen Beeinträchtigung Symptome wie Unaufmerksamkeit oder Hyperaktivität auftreten.
Diese sind jedoch auf den schulischen Kontext beschränkt und treten somit bei nichtintellektuellen Aufgaben auch nicht auf.
Hyperkinetische Symptome finden sich bei Anpassungsstörungen oder Störungen des Sozialverhaltens
oder können Ausdruck einer unerwünschten Arzneimittelwirkung sein.
Ebenso sollten sie gut von stereotypen Bewegungsstörungen abgegrenzt werden, bei denen repetitive motorische Verhaltensweisen im Vordergrund stehen (Autismus-Spektrum-Störungen). Multiple motorischen Tics lassen sich von einer generalisierten motorischen Unruhe bei ADHS bei längerer Beobachtung in der
Regel gut abgrenzen.
Störungen der Impulskontrolle finden sich auch bei Zwangsstörungen oder Persönlichkeitsstörungen.
Desorganisation, mangelnde soziale Distanz oder emotionale und kognitive Dysregulation bei
Persönlichkeitsstörungen können dabei auf den ersten Blick einer ADHS-Symptomatik ähneln, doch
gibt es auch ganz spezifische Merkmale (Abweichen charakteristischer innerer Erfahrungs- und
Verhaltensmuster der Betroffenen von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben/Normen in den
Bereichen Kognition, Affektivität, Impulskontrolle und Bedürfnisbefriedigung und zwischenmenschlichen Beziehungen), die auf eine Persönlichkeitsstörung hindeuten.
Ein hohes Maß an impulsiven Verhaltensausbrüchen aufgrund des Versagens der Kontrolle über aggressive Impulse ist ein wesentliches Kriterium der „Intermittierenden Explosiblen Störung“ (neu im DSM-5),
Probleme in der Aufmerksamkeit treten jedoch nicht auf. Des Weiteren fehlt bei der Diagnose ADHS
eine Aggressionsbereitschaft gegenüber Gegenständen, Tieren oder andere Personen, welche ein
Kennzeichen der „Intermittierenden Explosiblen Störung“ ist.
Schwierigkeiten im Sozialverhalten, die oftmals aus den Kernsymptomen einer ADHS resultieren,
sind von sozialem Desinteresse, sozialem Rückzug und der Nichtbeachtung von mimischen und
vokalen Kommunikationszeichen einer Autismus-Spektrum-Störung zu unterscheiden.
Ebenso sollte bei sozial enthemmtem Verhalten eine Beziehungsstörung mit Enthemmung (DSM-5-Diagnose) in Betracht gezogen werden, insbesondere bei sozialer Vernachlässigung oder Deprivation in der
Vorgeschichte.
Tritt hingegen eine durchgängige Reizbarkeit sowie Intoleranz gegenüber Frustration auf, ist eine im DSM-5 neue Diagnose die „Disruptive Affektregulationsstörung“ wahrscheinlich.
Auch in Folge familiärer Schwierigkeiten, Mobbing- oder Missbrauchserfahrungen können einzelne
Symptome, die auch bei ADHS vorkommen, auftreten.
Hinzu kommen psychische Störungen, die in klar abgrenzbaren zeitlichen Rahmen vorübergehend
Symptome aufweisen, die auch bei ADHS vorkommen (z.B. Bipolare Störungen, Psychotische
Störungen, Substanzkonsumstörungen) oder die sich durch ihren zeitlichen Beginn (z.B. Neurokognitive Störungen) von einer ADHS abgrenzen lassen.
In diesen Fällen ist die genaue Anamnese hinsichtlich der Symptomentwicklung wegweisend.
So kann beispielsweise eine differentialdiagnostisch abzugrenzende depressive Störung auch eine komorbide Störung sein, wenn die Konzentrationsstörung bereits vor Auftreten der depressiven Episode durchgängig bestand und nicht als Epiphänomen der Depression erstmalig auftrat.
Zu einer umfassenden Ausschlussdiagnostik gehört eine zumindest orientierende internistisch – neurologische Untersuchung mit kursorischer Prüfung des Hör- und Sehvermögens.
Ein Elektroenzephalogramm (EEG) ist bei anamnestischen und klinischen Hinweisen auf ein Anfallsgeschehen zu veranlassen.
Die Abgrenzung der genannten Differentialdiagnosen von einer ADHS erfordert eine qualifizierte Diagnostik und kann in Einzelfällen schwierig sein.
Dabei ist zu beachten, dass alle Differentialdiagnosen auch als komorbide Störungen vorkommen können.