Die Praxis
Fei niedergelassen bedeutet: Wir sind nicht vertraglich gebunden an Kostenträger, an die Kassenärztliche Vereinigung und nicht an Investoren. – Wir rechnen nicht mit der KV ab.
Wir sind nicht an fremden Vorgaben gebunden.
Wir behandeln in unserer hellen freundlichen Praxis.
Einen Einblick bekommen
Behandlung im Rahmen einer Praxis
Unser Leistungsangebot in einer Praxis richtet sich an wartezimmerfähige und somit absprachefähige Patienten.
(Hilfsweise lotsen wir auch weiter.)
Absprachefähigkeit setzt ganz besonders voraus, dass Termine eingehalten und nicht kurzfristig abgesagt werden.
Wir halten für die Termine viel Zeit vor. Ausreichend Zeit ist eine Grundvoraussetzung für Behandlungserfolg.
Wir klären zunächst den Auftrag, stellen Fragen, klären auf über Erkrankungen, Untersuchungen und Behandlungen und lösen Lernprozesse aus; wir motivieren.
Das Wort Patient bedeutete der von den Beiden in der Behandlung, der die Rolle des Geduldigen ausübt.
Damit es gelingt: Haben Sie also mit sich (und anderen) Geduld.
Wenn Sie genesen wollen, nehmen Sie sich mehr Zeit, stärken Sie Ihr Selbstvertrauen.
– Dabei unterstützen wir Sie in unserem Praxisrahmen neurologisch, psychiatrisch und psychotherapeutisch.
Was Sie bitte mitbringen:
Sie helfen sehr, Ihre Behandlung zu optimieren, wenn Sie schriftliche Befunde von CT/MRT-Aufnahmen
insbesondere von Gehirn und Wirbelsäule mitbringen.
(Bitte warten Sie unsere Untersuchungen ab, bevor neue Untersuchungen mittels MRT oder CT veranlasst
werden.)
Es interessieren ggf. auch aktuelle Laborwerte und fachärztliche Befunde.
Bringen Sie bitte ihre aktuelle Medikamentenverordnung (Medikamentenplan) mit.
Hilfsweise bringen Sie ihre aktuellen Medikamente oder deren Beipackzettel mit.
Wir bemühen uns, Wartezeiten zu vermeiden.
Leider kann es zu nicht planbaren Ereignissen kommen.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn trotz Termin Wartezeiten entstehen.
Wir können unsere Leistungen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und nicht nach den
Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Wir rechnen ab nach der Gebürenordnung für (Privat)Ärzte (GOÄ), die übrigens seit 27 Jahren ohne Inflationsausgleich ist.